eigenbedarf wird ausgeweitet

Wohnungsbesitzer dürfen Mietern auch wegen Eigenbedarf für entferntere Verwandte kündigen. Nicht nur etwa Geschwister, sondern auch Angehörige wie Neffen oder Nichten seien eng genug mit dem Vermieter verwandt, verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Einzelfall komme es deswegen nicht auf eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung an. Die Richter stärkten damit die Rechte von Vermietern und präzisierten geltendes Recht, demzufolge Vermieter Wohnungen wegen Eigenbedarfs für sich selbst oder Angehörige des Haushalts kündigen können.