Kriegsvebrechen und Staatenimmunität werden vor dem IGh verhandelt

Die Vergangenheit lagert sich in der Gegenwart ab. Stets trifft man auf ihre Spuren, jedes Wort der Sprache eine Erzählung der Geschichte. Jeder Stein eines Hauses eine Erzählung der Städte. Jeder Prozess gleichzeitig eine Erzählung der Vergangenheit, eine Feststellung der Gegenwart und eine Erschaffung der Zukünftigkeit. Da Recht die Regeln unseres Zusammenlebens verbindlich festlegt und die Konstruktion der Nationalstaaten keinen unerheblichen Einfluss auf die Form der heutigen Stadt hat nehmen wir uns hier die Freiheit die Pressemitteilung zum Distomo-Prozess wiederzugeben:

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. (ASF)

PRESSEMITTEILUNG vom 8.9.2011

Internationaler Gerichtshof (IGH) verhandelt über Entschädigungen für Opfer von NS-Verbrechen aufgrund einer Klage Deutschlands gegen die Republik Italien

Kundgebung griechischer NS-Opfer und deutscher UnterstützerInnen vor dem IGH in Den Haag am Montag, den 12. September 2011 von 9:00 – 10:00 Uhr

Kundgebung deutscher UnterstützerInnen am Freitag, den 9. September 2011 um 11.00 Uhr vor dem Außenministerium in Berlin

„Dieses Verfahren ist von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung transnationaler Menschenrechte“

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beginnen am Montag, den 12. September 2011, die Anhörungen über die Klage Deutschlands gegen die Republik Italien. Als Beobachter hat der Gerichtshof Griechenland zu dem Verfahren zugelassen. Gegenstand der Verhandlungen, die bis zum 16. September 2011 angesetzt wurden, ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen erlittener Kriegsverbrechen erfolgreich vor Gerichten in Italien und Griechenland erstritten haben. Die Bundesregierung sieht in diesen Urteilen eine Verletzung der Staatenimmunität. Sie erhob bereits Ende 2008 Klage vor dem IGH, um die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Urteile zu verhindern und – mit der Autorität des IGH – einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Entschädigung von NS-Opfern ziehen zu können.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Aktion Sühnezeichen Friedensdienste und eine Vielzahl anderer Initiativen unterstützen dagegen die Forderungen der bislang nicht entschädigten NS-Opfer. Da sie vor dem IGH selbst nicht Partei sein dürfen und somit am Verfahren auch nicht unmittelbar beteiligt sind, werden am Freitag, den 9. September 2011 vor dem Außenministerium in Berlin und am 12. September vor dem IGH in Den Haag Kundgebungen stattfinden, um zumindest auf diese Weise ihren Stimmen Gehör zu verschaffen.

„Dieses Verfahren ist von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung transnationaler Menschenrechte,“ sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). „Sollte sich die Position Deutschlands vor dem IGH durchsetzen, ist zu befürchten, dass dies nicht nur negative Auswirkungen auf eine Vielzahl von Verfahren nicht entschädigter Opfer von NS-Kriegsverbrechen haben wird, sondern in Zukunft generell die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach Kriegsverbrechen gravierend erschwert, wenn nicht gar vereitelt werden kann.“

„Alle Schulden zählen“, sagt Christian Staffa, Geschäftsführer von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. „Uns geht es um eine konkrete Anerkennung für das Leid und die Zerstörung, die die deutsche Besatzung für die griechische und italienische Zivilbevölkerung bedeutet hat.“

Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen einem Teil der Opfer von NS-Kriegsverbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen; Verfahren vor deutschen Gerichten blieben ergebnislos. Dagegen hatten zahlreiche Klagen griechischer und italienischer NS-Opfer und deren Angehöriger vor einheimischen Gerichten Erfolg. Bereits im Jahr 2000 erstritten Überlebende und Angehörige eines Massakers deutscher SS-Truppen im griechischen Distomo vor dem obersten Gericht Griechenlands (Areopag) ein rechtskräftiges Urteil, demzufolge Deutschland 28 Mio. Euro zu zahlen hat. Nachdem eine Vollstreckung dieser Entscheidung in Griechenland scheiterte, erklärte der italienische Kassationsgerichtshof 2008 die Vollstreckung in Italien für zulässig. Parallel dazu entschied der Kassationsgerichtshof auch in Verfahren italienischer NS-Opfer, dass diese ihre Ansprüche vor italienischen Gerichten geltend machen können.

Vor diesem Hintergrund erhob die Bundesrepublik Deutschland am 22. Dezember 2008 gegen Italien Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit dem Ziel, die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aus NS-Kriegsverbrechen zu vereiteln. Zur Begründung beruft sich die Bundesrepublik darauf, dass die italienischen Gerichte den Grundsatz der Staatenimmunität verletzt hätten. Dieser schließe es kategorisch aus, dass ein Staat vor Gerichten eines Staates verklagt werde. Die griechischen und italienischen Gerichte hatten demgegenüber festgestellt, dass die Durchsetzung der Menschenrechte vorrangig ist und der Grundsatz der Staatenimmunität jedenfalls bei Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen keine Geltung hat.

Der Ausgang des Verfahrens ist daher von zentraler Bedeutung für die Zukunft der transnationalen Menschenrechtsdurchsetzung, denn der IGH wird darüber zu entscheiden haben, welche Rolle nationalen Gerichten bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Entschädigungsansprüche im Feld der „transitional justice“ zukommt und wie das Spannungsfeld zwischen Menschenrechten einerseits und Staatenimmunität andererseits aufzulösen ist.

Die Verhandlung wird im Livestream übertragen auf: www.icj-cij.org

Veranstaltungen und Termine:

Berlin, Freitag, den 9. September, 11 Uhr, Außenministerium

Kundgebung u.a. von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, VVN/BdA u.a. vor dem Außenministerium unter dem Motto „Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen“ mit Ludwig Baumann, Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz und Ulla Jelpke, MdB (Die Linke)

Montag, den 12. September, Den Haag:

ab 9:00 Uhr Kundgebung vor dem IGH in Den Haag

10:00 – 13:00 Uhr Besuch der Verhandlung mit Delegation griechischer Überlebender und deutscher UnterstützerInnen

18:30 Uhr Podiumsdiskussion: Compensation for Massive Violations of Human Rights: Contemporary Relevance and Challenges to State Immunity, Ort: The Hague University of Applied Sciences, Johanna Westerdijkplein 75, The Hague; mit: Prof. em. Michael Bothe (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main), Martin Klingner (Rechtsanwalt, Vertreter der Kläger aus Distomo/Griechenland) und Dr. Axel Hagedorn (Rechtsanwalt, Vertreter der “Mothers of Srebrenica); Veranstalter: RAV, ECCHR

Für weitere Informationen:

http://www.rav.de/projekte/keine-staatenimmunitaet-fuer-kriegsverbrechen/

Fact sheet: Weitere Hintergrundinformationen zu den konkret von dem Verfahren betroffenen Gruppen von NS-Opfern können der Anlage (PDF Seite 4-5) entnommen werden