frisch gefunden: in der senatsdrucksache 19/8515 steht, dass die Bürgerschaft den Senat ersucht hat folgendes in Erwägung zu ziehen: „eine Übertragung von Treuhandeigentum aus Sanierungsgebieten vornehmlich an nicht primär gewinnorientierte (öffentliche) Gesellschaften, Stifungen oder (Mieter-) Genossenschaften.“ (Seite 2 Spalte 2 Unterpunkt 2c)
die antwort des senats geht dann so:
b)Übertragung von Treuhandeigentum (Ziff. 2c aus Drucksache 19/4714)
Mit der Drucksache 19/4714, Ziffer 2.c) hat die Bürgerschaft den Senat u.a. ersucht „zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine geordnete und sozialverträgliche Entwicklung in den Stadtteilen mit Aufwertungstendenz gesichert werden kann. Zu schützen sind die Mieter von Wohn- und Gewerberaum. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen eine Übertragung von Treuhandeigentum aus Sanierungsgebieten vornehmlich an nicht primär gewinnorientierte (öffentliche) Gesellschaften, Stiftungen oder (Mieter-) Genossenschaften. Bei einer Übertragung von Treuhandvermögen an private Gesellschaften ist eine Sozialcharta zu vereinbaren, die über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Mieterrecht und Mieterschutz sichert.“
Derzeit gibt es folgende Sanierungsgebiete mit Objekten, die sich in Treuhandverwaltung der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg
mbH (STEG) befinden:
– St. Pauli Nord S3 – Karolinenviertel mit 910 Wohn-
und 200 Gewerbeeinheiten,
– Altona-Altstadt S2 – Chemnitzstraße mit 34 Wohn-
einheiten,
– Ottensen S2 – Osterkirchenvierteil mit 42 Wohn- und
8 Gewerbeeinheiten,
– St. Pauli S5 – Wohlwillstraße mit 163 Wohn- und 27
Gewerbeeinheiten.Für die Modernisierung der Wohnungen bzw. Neubauten werden die Förderprogramme, insbesondere „Modernisierung in Sanierungsgebieten“, der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) in Anspruch genommen. Daraus ergeben sich Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zurzeit bestehen Bindungszeiträume für die Modernisierungsförderung von 2011 bis 2030 bzw. bis maximal 2037 für die Neubauförderung.
In den Sanierungsgebieten St. Pauli-Nord S3 und St. Pauli S5 ist die Bau- und Modernisierungstätigkeit noch nicht beendet. Hier werden die Sanierungsverfahren
voraussichtlich in den nächsten Jahren abgeschlossen.
Das Sanierungsgebiet Ottensen S2 wird voraussichtlich Ende 2010 aufgehoben, Altona-Altstadt S2 wurde 2005 aufgehoben.Wie zukünftig mit den noch im Treuhandvermögen der
STEG befindlichen Objekten umgegangen werden soll, ist derzeit Gegenstand der Diskussion zwischen den zuständigen Fachbehörden. Der Entscheidungsprozess
hinsichtlich der Zukunft des Treuhandvermögens ist noch nicht abgeschlossen.
sen die städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien für die Veräußerung entsprechend gewichtet werden.
– Eine zweite Option ist, das Grundstück zugunsten von Baugemeinschaften zu disponieren. Auch in diesem Fall bestehen Steuerungsmöglichkeiten durch Vorgaben bei der Gewichtung der Auswahlkriterien für Baugemeinschaften.
Für beide Varianten gilt gleichermaßen, dass die Kriterien vorab offengelegt werden und potenzielle Erwerber sie kennen.
Bei bebauten Grundstücken besteht die Möglichkeit, dass die Mietergemeinschaft das Bestandswohngebäude erwirbt, sofern der Eigentümer zum Verkauf bereit ist.
Die Fachbehörde erarbeitet z.Z. ein Förderprogramm „Gebrauchterwerb“, das Mietergemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen soll, das von
ihnen bewohnte Haus zu erwerben. Hierbei ist vorgesehen, dass alle Mieter dem genossenschaftlichen Erwerbermodell zustimmen, Mitglieder der neu zu gründen-
den Genossenschaft werden und ein Mindestanteil der Mieterhaushalte die Einkommensgrenzen gemäß §8 Absatz 2 HmbWoFG nicht um mehr als 70% über-
schreiten. Weiterhin werden energetische Anforderungen an das zu erwerbende Objekt zu erfüllen sein. Für gewerbliche Grundstücke und Objekte bietet Hamburg mit den von den städtischen Gesellschaften Sprinkenhof AG und STEG entwickelten und verwalteten
Gewerbehöfen und Gewerbeobjekten (wie z.B. „Haus der Multimediaproduzenten“, „Internet-Factory“, „Vehringhof“, „ETAGE 21“, „Sprungschanze“, „Wellengang“, „Musikzentrum St. Pauli KAROSTAR“) bereits seit Jahren günstigen Gewerberaum zur Vermietung an, auch und insbesondere in Stadtteilen mit Aufwertungstendenzen. Ziel ist es, Verdrängungsprozessen zu
Lasten kleiner und mittlerer Betriebe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründern entgegen zu wirken. Damit sollen auch Quartiersstrukturen erhalten
und gestärkt werden.
So bewirtschaftet die Sprinkenhof AG nahezu den gesamten Bestand bebauter stadteigener Gewerbe- grundstücke und stellt insgesamt 52 Gewerbeobjekte und Gewerbehöfe, verteilt über die Stadt, zur Verfügung. Die STEG bietet mit ihren 50 Büro- und Gewerbeflächen Kleinstgewerbeflächen mit Büroservice und flexiblen Kündigungsfristen an. Auch diverse private Gewerbehofbetreiber stellen Mieträume für kleine und mittlere Betriebe zur Verfügung.
(Hervorhebungen durch den Administrator)