der blog „hamburger allee“ diskutiert in einem artikel, die auch in hamburg sich vermehrende praxis des „containerns“, also in etwa des mitnehmen von lebensmitteln aus supermarktmülltonnen. so wie hamburger allee das schreibt gilt das wohl als diebstahl und zwei leute müssen sich deswegen in hamburg gerade vor gericht verantworten.
da diese praxis für viele menschen, auch in hamburg, schon seit jahren eine wichtige quelle für gesunde und abwechselungsreiche ernährung ist, halte ich es für unverantwortlich, dieses verhalten strafrechtlich zu sanktionieren.
ich kenne „containern“ von vor 15 jahren als ich auf isemarkt gearbeitet habe und gesehen habe, wie viele menschen sich beim abbau der marktststände mit frischem obst und gemüse versorgt haben und fand und finde das toll.
Cointainern in Hamburg – protestieren gegen die Wegwerfgesellschaft | Hamburger Allee
hierfinde ich interessant, wie man sich das recht auf versorgtheit in der stadt gemeinsam nimmt. also, was bedeutet der slogan „recht auf stadt“ bei einer praxis, die als diebstahl bezeichnet wird. sollte man als solidarische forderungsgenossen nun eine art versicherung für die fälle der strafverfolgung gründen, so wie die „rote hilfe“ und wenn ja, wie macht man die bekannt? mit aufklebern auf jeder supermarktmülltonne: „ärger vor gericht?-wir hauen dich raus!“?