auch wenn das eigentlich eine selbstverständlichkeit sein sollte:
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Verspätete Mietzahlung wegen Amt kein Kündigungsgrund
Vermieter dürfen ihren Mietern nicht kündigen, nur weil das Sozialamt die Miete leicht verspätet überweist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil.